Allgemeine Geschäftsbedingungen von Domi Veranda
Artikel 1. Definitionen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zum Kauf/Verkauf von Waren und/oder
Bestellungen und Dienstleistungen von Limburg Veranda B.V., im Folgenden DomiVeranda genannt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind festgelegt in
jedes Angebot/jede Bestellung enthalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch auf www.domiveranda.com.
1.2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für
Vereinbarung, für die sie geschaffen wurden.
1.3. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, einschließlich der (Einkaufs-) Bedingungen der anderen Partei, sind
DomiVeranda wird nicht akzeptiert, sofern nicht anders schriftlich vereinbart und von DomiVeranda bestätigt.
Artikel 2. Allgemeines
2.1 Alle Angebote sind völlig unverbindlich und gelten für 21 Tage, sofern nicht anders schriftlich
einverstanden. Ein Angebot, das eine Frist beinhaltet, kann von DomiVeranda auch nach Erhalt der
Bestellung oder Bestellung, sofern innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt dieser Bestellung oder Bestellung.
2.2 Die in Angeboten und anderen Unterlagen angegebenen Preise, Mengen, Gewichte, Maße usw. dienen nur zur Information.
Sie haben den Charakter eines ungefähren Namens und binden DomiVeranda nicht.
Das Angebot beinhaltet eine Beschreibung der zu liefernden Materialien und ist ausreichend detailliert, um eine gute Bewertung vornehmen zu können.
um das Angebot der anderen Partei abzugeben.
Artikel 3. Vereinbarungen
3.1 Ein Vertrag gilt als rechtsgültig abgeschlossen, nachdem DomiVeranda die Bestellung schriftlich erhalten hat.
von der anderen Partei bestätigt und unterzeichnet. Der Inhalt der Vereinbarung wird durch das Angebot bestimmt und/oder
Auftragsbestätigung von DomiVeranda und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Wenn die andere Partei zusätzliche Wünsche hat, die nicht in der Bestellung enthalten sind, wird dieser zusätzliche
Bestellung bearbeitet und in einer neuen Auftragsbestätigung berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Eins
Eine solche Bestellung muss von der anderen Partei bestätigt werden.
Artikel 4. Umsetzung
4.1 DomiVeranda wird den Vertrag auf der Grundlage einer guten Verarbeitung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationen ausführen
Stand der Dinge. Die andere Partei stellt sicher, dass DomiVeranda rechtzeitig Zugriff auf:
a. (Zugang zu) dem Gebäude/Standort, an den die Veranda (n) geliefert werden sollen. (falls zutreffend)
b. Ausreichende Gelegenheit für die Lieferung, Lagerung und/oder Entsorgung der Veranden und/oder Werkzeuge.
c. Die Freigabe des Regenwasserablaufs liegt in der Verantwortung der anderen Partei.
4.2 Die andere Partei stellt sicher, dass alle Informationen, die DomiVeranda angibt, notwendig sind oder wessen
Die andere Partei sollte vernünftigerweise verstehen, dass diese für die Ausführung der Vereinbarung erforderlich sind.
4.3 In Ermangelung einer fälligen Zahlung ist DomiVeranda berechtigt, den Beginn der (Folge-) Lieferung (en) zu stornieren
aussetzen.
Artikel 5. Lieferzeit und Lieferung
5.1 Der angegebene oder vereinbarte Liefertermin ist nur annähernd.
5.2 Der Liefertermin verschiebt sich automatisch, wenn sich die Lieferung/Herstellung des
Materialien, Wetterbedingungen oder andere vorübergehende verhindernde Umstände, unabhängig davon, ob DomiVeranda dies tun kann
werden unterstellt.
Artikel 6. Preise
6.1 Alle von DomiVeranda in Rechnung gestellten Angebote und Preise gelten zum Zeitpunkt des Angebots oder von
Vertragsschluss, geltende Preise einschließlich Mehrwertsteuer. 6.2 Wenn nach Vertragsschluss die Materialpreise, Steuern und/oder andere Faktoren, die den Preis der
wenn Waren und/oder Dienstleistungen teilweise eine Änderung bewirken, ist DomiVeranda berechtigt, diese Preisänderungen vorzunehmen
füttern.
Artikel 7. Bezahlung
7.1 Handelt es sich bei der Gegenpartei um eine Einzelperson, muss die Zahlung sofort nach Lieferung erfolgen und wenn es sich um ein Unternehmen handelt
Bedenken müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum geltend gemacht werden.
7.2 Die Gegenpartei gerät nach Ablauf der in Absatz 7.1 genannten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass
Eine Verzugsankündigung ist unabhängig davon erforderlich, ob der anderen Partei eine Überschreitung in Rechnung gestellt werden kann.
7.3 DomiVeranda ist dann ermächtigt, Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 5,4% pro Monat zu berechnen, und zwar ab
bezüglich des Fälligkeitsdatums.
Artikel 8. Annullierung
8.1 Die andere Partei kann die Bestellung nicht stornieren, um Materialien auf Bestellung zu liefern. Im Falle einer Stornierung von
andere Fälle der Gegenpartei; sind alle daraus resultierenden Kosten, die DomiVeranda zugunsten der
Bestellung sofort fällig und von der anderen Partei zu zahlen.
8.2 Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn dies vereinbart wurde.
Artikel 9. Garantie
9.1 DomiVeranda garantiert, dass für alle von DomiVeranda gelieferten und von Dritten hergestellten Produkte die Herstellergarantie gilt.
gilt wie vom jeweiligen Hersteller oder Lieferanten angegeben. DomiVeranda garantiert, dass alle geliefert werden
Produkte/Materialien sind für den Zweck, für den sie bestimmt sind, geeignet und rechtlich zulässig, gem.
sind vereinbarte Spezifikationen und dass sie frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Die Garantie beträgt 10 Jahre bei
Ausnahme von Kondensations- und Knackgeräuschen.
9.2 Die Gewährleistungspflicht erlischt bei unsachgemäßer Montage, unrechtmäßiger Verwendung, unsachgemäßer Behandlung und wenn die
technische Gebrauchsanweisungen werden nicht berücksichtigt.
9.3 Unmittelbar nach der Lieferung muss die Gegenpartei die Ladung überprüfen. Schäden müssen direkt auf dem Lieferschein vermerkt sein
gelistet.
9.4 Beschwerden in Bezug auf Glas müssen DomiVeranda innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung gemeldet werden. Für andere
Beschwerden haben eine Frist von 48 Stunden. Nach Ablauf dieser Frist werden Beschwerden nicht mehr bearbeitet.
genommen. Die Beschwerde sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel einschließlich Fotos enthalten.
DomiVeranda informiert die andere Partei (schriftlich) innerhalb von 10 Arbeitstagen nach begründetem, oder
unbegründete Feststellungen.
9.5 Beschwerden sind nicht möglich, wenn:
a. b. c. Die gelieferten Produkte/Materialien weisen Abweichungen auf, die innerhalb einer angemessenen Toleranz liegen
Die gelieferten Produkte/Materialien wurden für einen anderen Zweck als den, für den sie normalerweise verwendet werden, verwendet
vorgesehen oder falsch verwendet/zusammengebaut/gelagert oder transportiert
Der Schaden wurde durch Fahrlässigkeit der anderen Partei verursacht oder weil die andere Partei im Widerspruch zu den
Anweisungen oder Ratschläge von DomiVeranda.
d. e. Die andere Partei hat ihre Verpflichtungen gegenüber DomiVeranda (finanziell und/oder anderweitig) nicht erfüllt.
Die andere Partei hat „Reparaturarbeiten“ von Dritten durchführen lassen.
Artikel 10. Haftung
10.1 DomiVeranda haftet nicht für Schäden jeglicher Art, da DomiVeranda sich auf die
die andere Partei hat falsche/unvollständige Informationen zur Verfügung gestellt.
10.2 Die Haftung von DomiVeranda für einen beruflichen Fehler, durch den die andere Partei (direkten) Schaden erleidet, ist begrenzt auf
der Höchstbetrag, der vom Versicherer von DomiVeranda ausgezahlt wird. Wenn der Versicherer aus irgendeinem Grund nicht zahlt
wenn der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung auf maximal
Rechnungsbetrag.
10.3 DomiVeranda haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangener Gewinne
Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.